Mieter müssen Einbau neuer Rauchwarnmelder dulden

BGH-Urteile vom 17.06.2015 – VIII ZR 216/14; VIII ZR 290/14

Auch wenn Mieter ihre Wohnung schon mit eigenen Rauchwarnmeldern ausgestattet hatten, müssen sie den Einbau neuer Rauchwarnmelder durch den Vermieter dulden.

Der BGH argumentiert, es sei von Vorteil, wenn Einbau und spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude  in der Hand des Vermieters lägen und damit nicht zuletzt auch ein höheres Maß an Sicherheit gewährleistet werde.

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