Jetzt Mitglied im Mieterverein WOHN-IN werden
Rahmenbedingungen
Die Mitgliedschaft besteht für mindestens ein Jahr (12 Monate). Sie verlängert sich stillschweigend und automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Mitgliedschaftsjahres schriftlich gekündigt wird.
Füllen Sie den Aufnahmeantrag online aus und drucken Sie Ihn aus. Den eigenhändig unterschriebenen Antrag senden Sie uns bitte per Post, Fax oder eingescannt als eMail-Anhang zu.
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Preise
BASIS – Mitgliedschaft (ohne Prozessrechtsschutz)
- Aufnahmegebühr21 €einmalig (Vergünstigungen s.u.)
- Mitgliedsbeitrag57 €jährlich für 12 Monate
PLUS – Mitgliedschaft (mit Prozessrechtsschutz)
- Aufnahmegebühr21 €einmalig (Vergünstigungen s.u.)
- Mitgliedsbeitrag79 €jährlich für 12 Monate
Vergünstigungen
Familienangehörige von Mitgliedern müssen keine Aufnahmegebühr entrichten. Voraussetzungen: Die Mitgliedschaft ist ungekündigt, das Beitragskonto ausgeglichen und es liegt eines der folgenden Verwandtschaftsverhältnisse vor: Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel oder Geschwister.
Auch der Ehepartner eines Mitgliedes, dessen Mitgliedschaft ungekündigt und mit ausgeglichenem Beitragskonto besteht, muss bei Abschluss einer eigenen Mitgliedschaft keine Aufnahmegebühr entrichten.
Neumitglieder, die zuvor eine mietrechtliche Erstberatung bei einer Verbraucherberatung in Anspruch genommen und bezahlt haben, erhalten die dort entrichtete Gebühr bei Aufnahme in den WOHN-IN gegen Vorlage des entsprechenden Zahlungsbeleges durch Verrechnung erstattet.
Für Neumitglieder, mit deren Arbeitgeber oder zuständigem Verband aufgrund einer Firmenmitgliedschaft eine entsprechende Vereinbarung besteht, entfällt ebenfalls die Aufnahmegebühr.
Leistungen
Wohnungssuche
Rechtsberatung
Anwaltliche Prüfung
Referenzen
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen und die freundliche Atmosphäre bei Wohn-In. Wir sind hinsichtlich unserer Wohnungssuche fündig geworden …
Ich möchte mich herzlich bedanken für Ihre tolle Unterstützung bei meinem vorherigen Mietverhältnis. Besonders schön fand ich die freundliche Art des Teams, die mich immer freundlich empfang haben.
Es war eine besonders schwierige Zeit für mich, in der Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen begleitet haben und letztendlich ein gutes Ende gehabt hat.
Vielen herzlichen Dank dafür!
Ich bin nach wie vor absolut von Ihrer Arbeit und Ihrem Angebot überzeugt und würde Sie nach wie vor allen Mieterinnen und Mietern insbesondere in Münster empfehlen.
Ich bin inder glücklichen Lage, nicht mehr Mieterin in Münster zu sein.
Haben Sie Fragen?
Wie werde ich Mitglied bei WOHN-IN?
- Füllen Sie den Aufnahmeantrag aus und unterschreiben Sie ihn.
- Drucken Sie den Aufnahmenantrag aus und schicken Sie Ihn an WOHN-IN e.V, Hammer Straße 26 c, 48153 Münster oder senden Sie den Aufnahmeantrag per eMail an wohn-in@wohn-in.de.
- Sobald wir den Aufnahmenantrag erhalten und bearbeitet haben, melden wir uns bei Ihnen.
Wie lange gilt die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft im Mieterverein WOHN-IN gilt mindestens 1 Jahr und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Mitgliedschaftsjahres schriftlich kündigen.
Welche Bedingungen gelten für Familienangehörige?
Ehepartner, Eltern und Großeltern, Kinder, Enkel und Geschwister müssen keine Aufnahmegebühr entrichten.
Voraussetzungen: Die Mitgliedschaft ist ungekündigt und das Beitragskonto ausgeglichen.
Wie lautet die Bankverbindung von WOHN-IN?
Kontoinhaber: WOHN-IN e.V.
IBAN: DE76 4401 0046 0009 6224 65
Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine eMail.
0251 – 52 30 21
wohn-in@wohn-in.de