Energieausweis für Neu- und Altbauten verpflichtend

Seit dem 1. November 2020 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden in Kraft.

Bezüglich des Energieausweises gelten folgende Regelungen:

Neubauten

Hier ist ein Energiebedarfsausweis grundsätzlich verpflichtend.
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm der Energiebedarfsausweis nach Beendigung der Bauarbeiten übergeben wird.

Altbauten

Bei Altbauten muss ein Energieverbrauchsausweis nur bei Verkauf oder Vermietung vorhanden sein.

Der Ausweis muss während der Besichtigung ausliegen und in Immobilienanzeigen ebenfalls angegeben werden.

Wenn ein Gebäude weniger als fünf Wohnungen besitzt und nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, muss bei Verkauf und Vermietung ein Energiebedarfsausweis vorgelegt werden.

Sonderfälle

Ist ein Gebäude starkem Publikumsverkehr ausgesetzt, so gelten besondere Vorschriften bezüglich des Energieausweises.

Jeder Besitzer eines Gebäudes, von dem mehr als 500 Quadratmeter (ab 2015 nur noch 250 Quadratmeter) aufgrund behördlicher Nutzung starken Publikumsverkehr aufweisen, muss einen Energieausweis sichtbar aushängen.

Wird der größte Teil dieser Fläche von der Behörde selbst genutzt, besteht für eben diese eine Aushangpflicht des Energieausweises.

Die Art des Ausweises wird nach denselben Bestimmungen geregelt, die auch für herkömmliche Altbauten gelten.

Sofern vorhanden, muss jeder Besitzer eines Gebäudes, von dem mehr als 500 Quadratmeter generell starken Publikumsverkehr aufweisen, den Energieausweis sichtbar aushängen. (zitiert aus Wikipedia)

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder bei der gemeinnützigen Akteurin co2online: „Energie-Spar-Checks“.

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Energieausweis

Seit 2014 ist der Energieausweis Pflicht.

Nützliche Links

Infos zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) = Link zu den Informationsseiten der Verbraucherberatung über das Gebäudeenergiegeset

§§ Gebäudeenergiegesetz (GEG) = Link zum Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden beim Bundesministerium der Justiz