Vermieter muss Eigenbedarf nicht vorhersehen

BGH-Urteil vom 04.02.2015 – VIII ZR 154/14

Wer als Mieter ein unbefristetes Mietverhältnis eingeht, muss damit rechnen, dass der Vermieter ihm ggf. schon nach kurzer Zeit eine Eigenbedarfskündigung zukommen lässt.

Der Vermieter ist nämlich nicht verpflichtet, seinen Eigenbedarf an der Wohnung gleichsam vorherzusehen und abzuklären, ob er oder ein Angehöriger in absehbarer Zeit evtl. Eigenbedarf haben könnte.

Damit hob der BGH ein Landgerichtsurteil auf, das die Kündigung eines Vermieters mit dem (durchaus nachvollziehbaren) Argument zurückgewiesen hatte, der Vermieter hätte sehr wohl vorhersehen können, dass seine Tochter nach  Eintritt der Volljährigkeit eine eigene Wohnung aus dem Besitz der Eltern beziehen wollen würde.

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